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Verhalten Sie sich in den Naturschutzgebieten richtig

Die Grande Cariçaie besteht aus acht kantonalen Naturschutzgebieten. Das Hauptziel ist der Schutz der Natur, aber die Naturschutzgebiete sind auch fürs Wandern, Baden und andere Freizeitaktivitäten zugänglich. Da sich hier jedoch viele bedrohte Arten befinden, sind die Gebiete sehr empfindlich. Wenn man in den Naturschutzgebieten wandern geht, braucht es daher ein angemessenes Verhalten der Besucher, um die Tiere nicht zu stören und die Natur zu respektieren. Wir danken Ihnen, dass Sie auf den signalisierten Wegen bleiben, keine Pflanzen pflücken und Ihre Abfälle wieder mitnehmen! Verschiedene Schilder weisen die Besucher der Naturschutzgebiete auf die geltenden Vorschriften und die bemerkenswerte Natur hin. Wir danken Ihnen, dass Sie die angebrachten Markierungen und die Regeln einhalten und wünschen Ihnen, dass Sie die einzigartige Umgebung geniessen können.

Reglementierung

Die Grande Cariçaie erstreckt sich über 4 Kantone und fast 3000 Hektaren, unterteilt in 8 grosse Naturschutzgebiete. Daher ist die Reglementierung, die sie schützt, komplex. Die untenstehende Karte fasst die Situation für die einzelnen Naturschutzgebiete zusammen (Reglemente nur auf französisch). 

1) Naturschutzgebiet Grèves de Cheseaux | Gemeinden Yverdon (VD), Cheseaux-Noréaz (VD) und Yvonand (VD) | règlement VD

2) Naturschutzgebiet Baie d’Yvonand | Gemeinden Yvonand (VD) und Cheyres-Châbles (FR) | règlement VD, règlement FR

3) Naturschutzgebiet Cheyres | Gemeinden Cheyres-Châbles (FR) und Estavayer (FR) | règlement FR

4) Naturschutzgebiet Grèves de la Corbière et de Chevroux | Gemeinden Estavayer (FR) und Chevroux (VD) | règlement FR, règlement de la réserve de Chevroux

5) Naturschutzgebiet Grèves d’Ostende et de Chevroux | Gemeinden Chevroux (VD), Gletterens (FR) und Delley-Portalban (FR) | règlement de la réserve de Chevroux, règlement FR

6) Naturschutzgebiet Grèves de la Motte | Gemeinden Delley-Portalban (FR), Vully-les-Lacs (VD) und Cudrefin (VD) | règlement FR, règlement VD

7) Naturschutzgebiet Cudrefin | Gemeinde Cudrefin (VD) | règlement VD

8) Naturschutzgebiet Fanel NE | Gemeinde La Tène (NE) | règlement NE

Der Berner Teil des Fanel wird durch das Naturschutzinspektorat des Kantons Bern betreut und hat ein eigenes kantonales Reglement: Klicken Sie auf die Links, um das Reglement und den Plan des Naturschutzgebietes abzurufen.

Nahe der Stadt Yverdon-les-Bains, zwischen den Mündungen des Mujon und des Bey, befindet sich eine letzte Schutzzone. Das Gebiet von Vernes hat nicht den Status eines Naturschutzgebietes, unterliegt aber trotzdem bestimmten Reglementierungen und Zutrittsbeschränkungen, da es der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) untersteht.

Infoblätter Reglementierung (auf französisch)

Beschilderung

Die Naturschutzgebiete der Grande Cariçaie sind mit verschiedenen Tafeln und Beschilderungen auf dem Land und im Wasser ausgestattet. Die Aufgabe dieser Elemente ist es einerseits, auf die bestehenden Schutzbestimmungen in den Naturschutzgebieten hinzuweisen, und andererseits die Besucher in den durchquerten Naturräumen zu informieren und zu orientieren.

Markierungen im See

Die Naturschutzgebiete der Grande Cariçaie spielen für den Nestbau und die Überwinterung von Wasser- und Sumpfvögeln eine sehr wichtige Rolle. Einige dieser Arten sind in der Schweiz sehr selten, wenn nicht sogar einmalig, und reagieren sehr sensibel auf Störungen durch gewisse menschliche Aktivitäten. Aus diesem Grund sind grosse Seeschutzgebiete mit beschränktem Zugang für Menschen abgegrenzt worden, um diesen sensiblen Arten die notwendige Ruhe zu gewährleisten.

Diese Seeschutzgebiete sind durch gelbe Bojen und Schifffahrtverbotsschilder an den Grenzen markiert. Innerhalb dieser Perimeter (siehe Karte) sind die Schifffahrt mit allen Arten von Booten und das Baden verboten.

Markierungen an Land

In den Naturschutzgebieten erinnern an Land Informationstafeln verschiedener Art Wanderer und Radfahrer an die zu befolgenden Regeln. Insbesondere finden Sie hier:

  • Grosse allgemeine Informationstafeln in der Nähe der wichtigsten Eingänge in die Naturschutzgebiete;
  • Begrenzungsmarkierungen mittlerer Grösse bei allen Eingängen zu den Naturschutzgebieten;
  • Kleine Erinnerungstafeln an Orten, wo eine Erinnerung an die Regeln notwendig ist: Anfang eines Sperrgebietes, Wege nur für Fussgänger, usw.

Der Verein Grande Cariçaie stellt zudem allgemeine Informationstafeln in den Naturschutzgebieten auf. Diese Tafeln stehen dort, wo eine Information für die Besucher nützlich ist: Unterhaltsarbeiten im Gang, bestimmtes biologische Phänomen, Erklärungen zu einer lokalen Reglementierung, usw. Einige Tafeln sind fix installiert, andere werden je nach Bedarf versetzt oder entfernt, wenn keine Spuren der betreffenden Ereignisse mehr sichtbar sind. Tafeln im Panoramaformat sind an verschiedenen Aussichtspunkten aufgestellt, um alle notwendigen Informationen über Landschaft, Lebensräume oder zu beobachtende Arten zu geben. Schlussendlich zeigen Ihnen kleine Wegweiser wie sie zu Stränden, Aussichts- und Beobachtungspunkten oder anderen Besonderheiten der Grande Cariçaie gelangen.

Schifffahren und Baden

Fürs Schifffahren und Baden müssen gewisse Regeln und Zugangsbeschränkungen berücksichtigt werden. In gewissen Naturschutzgebieten bestehen Seeschutzgebiete für die Wasservögel mit Beschränkungen für die Schifffahrt und das Baden.

Die Sperrgebiete sind im Gelände durch gelbe Bojen und verschiedene Schilder (siehe Beschilderung im See) gekennzeichnet. Diese gelten sowohl für alle immatrikulierten Schiffe wie auch für alle kleinen nicht-immatrikulierten Schiffe wie Kanus, Schlauchboote, Ruderboote, Surfbretter, Kite-surfs und alle Strandgeräte. Die Nutzer von Stand-up-Paddles ignorieren es häufig, aber das Schifffahrtsverbot gilt für sie ebenso wie für alle anderen oben erwähnten Schifffahrer. Paddle fahren in den verbotenen Zonen kann sehr schwerwiegende Folgen haben. Der Purpurreiher, ein Vogel, der in der Schweiz praktisch nur in der Grande Cariçaie nistet, wurde 2017 durch Paddles so sehr beim Nisten gestört, dass er die Brut aufgegeben hat. Es ist daher extrem wichtig, dass die Markierungen zur Abgrenzung der Seeschutzgebiete durch die Benutzer und Benutzerinnen eingehalten werden.

In den Seeschutzgebieten ist das Baden generell verboten. Die zugänglichen See- und Uferabschnitte sind durch orange Markierungen an den Bäumen oder durch Reihen von Pfählen, die auf beiden Seiten der genehmigten Strände angeordnet sind, gekennzeichnet.

In den Bereichen der Naturschutzgebiete ohne Seeschutzgebiete ist die Grenze im See nicht signalisiert. Diese Abschnitte sind für die Schifffahrt und das Baden zugänglich. Wir erinnern jedoch daran, dass die eidgenössische Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Art. 53, Abs 3 und Art 59, Abs. 1) die Schifffahrt und das Stillliegen von Schiffen innerhalb von 25m von Beständen von Wasserpflanzen untersagt. Das Anlegen ist ebenfalls untersagt ausser in den Sektoren, die auch auf dem Landweg zugänglich sind.

Infoblätter Schifffahrt und Baden

Interactive Karte der Zonen mit Verbot für Schifffahrt (Boote, Paddle, Schlauchboote, usw.) und Baden

Zu Fuss

Das Wegnetz in den Naturschutzgebieten der Grande Cariçaie umfasst mehr als 50 km. Diese sind zu Fuss und in weiten Teilen auch mit Velo oder mit Pferden zugänglich.

Die Karte der Naturschutzgebiete und die Beschilderung im Gelände informieren Sie über die erlaubten Fortbewegungsarten pro Naturschutzgebiet. Ein Wanderweg, der «chemin des Trois-Lacs» (Nr.71) und eine nationale Veloroute (Nr. 5, Mittelland) durchqueren die Naturschutzgebiete (mehr Informationen auf schweizmobil.ch)

Ein wichtiger Teil der Reglementierung in den Naturschutzgebieten betrifft die Hunde, da diese unabhängig von ihrer Grösse potentielle Jäger sind. Sie können Brut zerstören, seltene Arten verletzen oder töten, gewisse Tiere verfolgen und damit einen gefährlichen Energieaufwand verursachen. Hunde müssen daher im gesamten Perimeter der Naturschutzgebiete an der Leine geführt werden.

Infoblatt Hunde

Anwohner

Direkt am Rand des Naturschutzgebietes zu wohnen ist eine aussergewöhnliche Chance! Aber es ist auch eine Verantwortung. Ein kleines Merkblatt für die Glücklichen!

In der Nachbarschaft des Naturschutzgebietes ist es besonders wichtig, dass Ihnen deren Zerbrechlichkeit und die nicht mehr rückgängig zu machenden Schäden, die gewisse Aktivitäten verursachen können, bewusst sind. Das Ablagern von Gartenabfällen (Rasen, Heckenschnitt, Unkraut, usw.) kann die natürliche Vegetation verändern. Gewisse Zierpflanzen exotischer Herkunft können aus Ihrem Garten entweichen und sich in den umgebenden natürlichen Lebensräumen ausbreiten. Und schliesslich können unbeaufsichtigte Hunde und Katzen Wildtiere, einige davon vom Aussterben bedroht, jagen.

Wir danken Ihnen im Voraus dafür, dass Sie Ihrer Situation als Nachbar eines Naturschutzgebietes besondere Aufmerksamkeit schenken und dafür Sorge tragen, dass die Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Ihre Zusammenarbeit ist wichtig für den langfristigen Erhalt dieses geschützten Gebietes.

Infoblatt Anwohner

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